Allgemeine Reisebedingungen
1. Die Anmeldung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Katalogausschreibung verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande.2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu dem vereinbarten Termin, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Unterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Der Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Bitte beachten Sie bei Auslandsüberweisungen, dass der Gesamtbetrag gebührenfrei auf unser Konto eingehen muss.3. Gewährleistungen
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Ver-trages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
4. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle Ansprüche müssen Sie an folgende Adresse geltend machen: Rückenwind Reisen GmbH, Am Patentbusch 14, D-26125 Oldenburg.
5. Haftung und Haftungsbeschränkungen
Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechtes für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Schäden, die nicht Personenschäden sind und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir mit maximal € 4100,– je Reise und Gast. Unsere Haftung ist auch eingeschränkt, sofern haftungseinschränkende oder haftungsausschliessende internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Insbesondere die Anlage des §664 HGB für den Seeverkehr, das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die Gastwirtshaftung in den §§ 701 ff BGB schränken unsere Haftung im gesetzlichen Rahmen ein.
6. Reiseformalitäten, gesundheitliche Anforderungen
Für die Reisen innerhalb der EU benötigen Sie einen bis zum Reiseende gültigen Personalausweis. Für die Reisen nach Polen und ins Baltikum benötigen Sie einen Personalausweis, der ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist, für Bulgarien einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. Werden Einreisevorschriften nicht eingehalten, und Sie können deshalb nicht an der Reise teilnehmen, so können wir Sie mit entsprechenden Rücktritts- gebühren belasten. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind.7. Rücktritt durch die Rückenwind Reisen GmbH
Sollte eine Mindesteilnehmerinnenzahl/Mindest-teil-nehmerzahl von 8 Gästen für eine Reise nicht erreicht werden, so können wir bis 28 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.8. Rücktritt oder Umbuchung durch Sie
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich eine Stornobestätigung zu. Im Fall Ihres Rücktritts verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung in % vom Reisepreis.Bei Radreisen: |
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| 10% |
bis 42 Tage vor Reisebeginn |
| 20% |
vom 42. bis 29. Tag vor Reisebeginn |
| 60% |
vom 28. bis 8. Tag vor Reisebeginn |
| 90% |
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn |
Bei kombinierten Rad- und Schiffsreisen: |
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| 10% | bis 84 Tage vor Reisebeginn |
| 30% | vom 83. bis 42. Tag vor Reisebeginn |
| 60% | vom 43. bis 28. Tag vor Reisebeginn |
| 90% | vom 27. bis 1. Tag vor Reisebeginn |
| 100% | am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen |
Ihnen bleibt jedoch vorbehalten, uns nachzuweisen, dass ein Schaden infolge des Rücktritts überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Entschädigungspauschale ist.
Bei Umbuchungen einer von Ihnen gebuchten Reise auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,– € für geführte Fahrradreisen und 50,– € für individuelle Fahrradreisen. Für Umbuchungen bei der Bahnreise gelten die besonderen Umbuchungsreglungen auf der Seite „Die Bahnanreise“. Ebenso besteht nur Anspruch auf Beförderung, wenn der Reisepreis vollständig vor Beginn der Reise auf eines unserer Konten eingegangen ist.
Für die Buchung von Flügen, die nicht Teil unserer angebotenen Pauschalreise sind, gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Fluggesellschaft. Wir informieren Sie auf Anfrage gern vor jeder Flugbuchung über die jeweils geltenden Stornobedingungen.
Bei den Reisen, die in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Vertragspartner erfolgen, sind wir nur Vermittler. Evtl. Regressansprüche gehen zu Lasten des jeweiligen Veranstalters.
9. Sorgfaltspflichten
Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung auf einer geführten Radtour oder geführten Kanutour nur, wenn Sie sich von der Reiseleitung entfernt haben und sich nicht mehr im Einflussbereich der Reiseleitung befinden, wenn Sie Weisungen der Reiseleitung zum Umgang und/oder zum Sichern der Geräte missachten oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen. Auf individuellen Radtouren, auf denen Sie keine Reiseleitung begleitet, haften Sie für Schäden und Verlust an Ihnen zum Gebrauch überlassenen Fahrrädern und Ausrüstungsgegenständen.10. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktritts- und ggf. Reisekrankenversicherung und Reisehaft- pflichtversicherung.Diese Versicherungen sind nicht im ausgeschriebenen Reisepreis enthalten. Unterlagen zu den Versicherungen schicken wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zu. Der Abschluss einer Reiseversicherung kann auch im Internet unter www.rueckenwind.de vorgenommen werden. Um unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrem Versicherungsberater über bereits bestehenden Schutz aus vorhandenen Versicherungen zu informieren.
11. Leistungen, Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung sowie der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.12. Tageweise Beschreibung
Der Reiseverlauf der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahr- oder Fährpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm.13. Insolvenzschutz
Wir haben dafür gesorgt, dass Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Außerdem werden Ihnen notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet, soweit diese infolgedessen anfallen. Bei Vorlage des Sicherungsscheines haben Sie dann einen unmittelbaren Anspruch an die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Elisenstr. 3, 80335 München.14. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sie können uns nur an unserem Sitz in Oldenburg (Oldb.) verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz, also Oldenburg (Oldb.), maßgebend.Oldenburg, im Oktober 2006
