Allgemeine Reisebedingungen und Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

Ergänzend zu den §§ 651 a ff. BGB werden folgende Reisebedingungen vereinbart:

1. Abschluss des Reisevertrages:

1.a. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der in diesem Katalog genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an und sind an Ihr Angebot 14 Kalendertage gebunden. Die Anmeldung muss schriftlich (auch per Fax oder Online) getätigt werden und sollte auf unserem Anmeldeformular erfolgen. Sollten wir Ihnen die gewünschte Reise nur abweichend von Ihrer Anmeldung anbieten können, unterbreiten wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten ein neues Angebot, das Sie ohne Bindung an die Schriftform innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen annehmen können. In jedem Fall kommt der Reisevertrag erst durch unsere Reisebestätigung (hierfür gilt auch eine Bestätigung per E-Mail) zustande.
1.b. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.c. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Bezahlung:

2.a. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe  on 20 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises sofort fällig. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Sie erhalten dann auch die Reiseunterlagen. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch innerhalb der in einer Mahnung gesetzten Frist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornoentschädigung nach Ziffer 4.b. geltend machen, es sei denn, dass ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

2.b. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind ensprechende Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden.

2.c. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie die Gesamtkosten für von uns vermittelte, fremde Flugleistungen sind mit Rechnungsstellung fällig.

3. Rücktritt/Kündigung/Leistungs- + Preisänderungen:

3a. Wir können bei Gruppenreisen oder bei Reisen, die eine Mindestteilnehmerzahl erfordern, bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Katalog und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

3.b. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

3.c. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht treuwidrig herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen für Sie zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.d. Wir sind verpflichtet, Sie über eine Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.

3.e. Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den vertraglich vereinbarten Reisepreis entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu erhöhen, wenn sich für uns unvorhersehbar die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von nach Vertragsschluss eintretenden Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von uns nicht zu vertreten sind:
Devisenwechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungstarife und -preise, behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren:
• bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung in Höhe des Erhöhungsbetrages
• in anderen Fällen entsprechend den zusätzlichen Beförderungskosten, geteilt durch die Anzahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels. Werden die bei Abschluss des Vertrages bestehenden behördlichen Gebühren oder sonstigen behördlichen Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren erhöht, wird der vertraglich vereinbarte Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Vertragsschluss erhöht sich der vertraglich vereinbarte Reisepreis in dem Umfang, in dem sich die Reise hierdurch für uns verteuert. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.

3.f. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des vertraglich vereinbarten Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

3.g. Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen vorbehaltlich freier Hotelkapazitäten sind. Sollte eine Unterkunft in der gebuchten Kategorie nicht verfügbar sein und es muss eine höhere oder niedrigere Kategorie gebucht werden, erlauben wir uns einen entsprechenden Zuschlag zu verrechnen bzw. Abschlag zu gewähren.. 

4. Rücktritt und Umbuchung des Kunden:

4.a. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen, wir empfehlen Ihnen jedoch, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären.

4.b. Treten Sie vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurück (Storno), ohne dass ein Fall nach Ziffer 4.f. vorliegt, treten Sie die Reise nicht an oder brechen Sie die Reise ab, wird folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend gemacht, die sich nach folgenden Prozentsätzen vom Gesamtreisepreis pro Person berechnet. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen unbenommen. Die Stornoentschädigung

  • beträgt bis 28 Tage vor Anreise: 20 %
  • ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag: 30 %
  • ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag: 50 %
  • ab dem 7. Tag bis zum 4. Tag: 70 %
  • ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt: 90 %

Bei einigen Touren gelten teilweise besondere Bedingungen, (Storno, Leistungen etc.), die jeweils Vorrang vor diesen Reisebedingungen haben. Dies gilt für folgende Reise:

Flandern - Die Perle des Nordens (gesonderte Stornobedingungen)

  • bis 22 Tage vor Reisebeginn: 20%
  • 21. Tag bis zum 15. Tag: 50%
  • 14. Tag bis zum 6. Tag: 75%
  • 5. Tag bis 1 Tag vorher: 90%
  • Ab dem Tag des Reiseantritts: 100%

 

4.c. Bei Sonderterminen gelten die ausgeschriebenen Mindestteilnehmer und individuelle Stornobedingungen.

4.d. Für Leistungen der Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, ohne dass ein Fall nach Ziffer 3.b. oder 3.f. vorliegt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Sie müssen sich bei Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen (zB bei Reiseabbruch) sofort mit unserer Zentrale in Konstanz in Verbindung setzen.

4.e. Die Gebühren für Umbuchungen und Nichtinanspruchnahme der von uns vermittelten, fremden Flugleistungen richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

4.f. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 28. Tag vor Reiseantritt € 55,- pro Buchung zu berechnen. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen unbenommen. Ihr Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der statt Ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den angeführten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Nicht-Originaltouren gelten teilweise gesonderte Stornokosten/Umbuchungsgebühren.

5. Versicherungen:

Zur Deckung allfälliger Stornogebühren ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Informationen zu den Versicherungsmöglichkeiten finden Sie auf www.velotours.de. Der Abschluss einer Versicherung bei Global Assistance Allianz kann auf Kundenwunsch von velotours Touristik GmbH durchgeführt werden.

6. Haftung:

6.a. Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht etwas anderes nach den Ziffern 6.b./6.f. ergibt.

6.b. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der vorhersehbare Schaden den Reisepreis übersteigt. Haftungseinschränkende oder -ausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten, soweit unsere Haftung allein darauf beruht, dass für den Schaden allein der Leistungsträger verantwortlich ist.

6.c.Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von velotours Touristik GmbH beruhen und keine Körperschäden sind, wird die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir empfehlen derartige Risiken durch Reiseversicherungen abzudecken..

6.d. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haften wir ausschließlich nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen, insbesondere den Abkommen von Warschau, Montreal und Guadalajara.

6.e. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen (zB Transfers, Ausflüge), die ausdrücklich so als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung sind, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, für Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten und nicht für die Leistungserbringung selbst.

6.f. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks während des Gepäcktransports haften wir nur, wenn diese schuldhaft von unseren gesetzlichen Vertretern, Stellvertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und uns sofort nach Auftreten gemeldet werden. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließen wir generell aus. Für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen, haftet der Hotelier gemäß § 701 BGB. Für die Haftung bei Fluggepäck wird hiermit auf die in den internationalen Abkommen enthaltenen Ausschlussfristen hingewiesen.

6.g. Der Transport von Fahrrädern der Reisenden ist - sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten - nur auf deren Risiko möglich. Die Fixiereinstellungen am Anhänger sind auf die Fahrräder des Reiseveranstalter abgestimmt, sodass bei fremden Rädern leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden vorkommen können. Für während des Transports entstandene leichte Schäden kann daher nicht gehaftet werden.

7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise:

7.a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des vertraglich vereinbarten Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes. Dies gilt nicht, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel entsprechend Ziffer 7.c. anzuzeigen.

7.b. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch Ihr besonderes Interesse geboten ist.

7.c. Für eine rechtswahrende Mängelanzeige gemäß Ziffer 7.a. wenden Sie sich bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen).
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Leistungsträger oder - soweit Ihnen dies zumutbar ist - direkt mit uns in Verbindung. Sollte Ihnen eine Mängelanzeige während der Reise nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich nach Beendigung Ihrer Reise an uns: velotours Touristik GmbH, D-78467 Konstanz, Bücklestraße 13 Tel.: 07531/9828-0, E-Mail: info@velotours.de

7.d. Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende bei velotours Touristik GmbH, Konstanz, geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

7.e. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Für Schäden nach § 651 f BGB gilt die gesetzliche 2-jährige Verjährungsfrist, wenn diese Schäden Körperschäden sind oder vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden oder auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten Feiertag/Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. 

8. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen:

Sie sind für die Einhaltung aller Pass/Visa/Zoll/Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Die Reisedokumente müssen von Ihnen selbst beschafft werden. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten (laut Ziffer 4.b.), die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

9. Unwirksamkeit:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. In diesem Fall werden die Parteien eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung treffen.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand:

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist unser Sitz. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Wir sind berechtigt, Sie nach unserer Wahl auch an dem für Sie geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Bitte bedenken Sie:

Radwandern ist eine Reiseform, die von Ihnen mehr Mitwirkung verlangt als eine herkömmliche Pauschalreise. Unsere Reisen kann jeder gesunde Mensch bewältigen, jedoch können nur Sie selbst oder Ihr Arzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Diese Reise ist für Personen mit Mobilitätseinschränkung nicht geeignet. Sie müssen die Radreisen radfahren können und Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe beherrschen. Sie sind grundsätzlich selbst verantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen

12. Sonstiges: Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung (November 2019). Änderungen der Leistungen und Preise vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern Veranstalter: velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz, Tel.: +49(0)7531/9828-0, E-Mail: info@velotours.de, www.velotours.de, HR Konstanz - HRB 1863, UID: DE813164299 velotours Touristik kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind in den vorvertraglichen Informationen ersichtlich.

Standardinformationsblatt/

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Standardinformationsblatt für Pauschalreisevergäge

Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Unternehmen velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz hat eine Insolvenzabsicherung mit der Firma R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel.: 0049/611/5335859, Fax: 0049/611/5334500) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von velotours Touristik GmbH, Bücklestraße 13, D-78467 Konstanz verweigert werden. Einen entsprechenden Sicherungsschein erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung/Rechnung.