Allgemeine Reisebedingungen und Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

1. Anmeldung/Zahlung des Reisepreises

Die Anmeldung erfolgt aufgrund der in diesem Prospekt oder auf unserer Homepage angeführten Reisebeschreibungen. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen (siehe Anmeldungsformular oder online). Der Anmeldende verpflichtet sich, für die Erfüllung der Vertragspflichten durch Personen, die der Anmeldende in seiner Anmeldung mit aufgeführt hat, wie für seine eigenen vertraglichen Pflichten einzustehen. Nachdem Sie die Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten haben, ist eine Anzahlung in der Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises pro Person (+ Kosten für Versicherungen) sofort zu leisten. Die Restzahlung darf frühestens 20 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden, damit Zug um Zug der Versand der Reiseunterlagen erfolgen kann. Kundengeld-Absicherung gemäß EU-Pauschalreisenrichtlinie/Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV) BGBl. II Nr. 10/1998 idF BGBl. Nr. 118/1998 im österr. Recht. Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten: 1998/0379 Die von Austria Radreisen veranstalteten Pauschalreisen (bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und notwendige Aufwendungen für die Rückreise) sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Region Schärding, Oberer Stadtplatz 42-43, A-4780 Schärding abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel.: 0043/(0)1/317 25 00; Fax: 0043/(0)1/319 9367, anzumelden.

2. Leistungen

Der Reisepreis (in Euro) ist pro Person auf Basis Doppelzimmer, Einzelreisende haben die Möglichkeit, gegen Aufschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Hier bei muss wegen der beschränkten Anzahl der Einzelzimmer in einigen Hotels die Bereitschaft des Einzelreisenden vorausgesetzt werden, notfalls auch mit einfacheren Zimmern vorlieb zu nehmen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Tour in dem für die Reisezeit aktuellen Austria Radreisen-Katalog maßgeblich. Die angegebenen Etappenorte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der engeren Umgebung müssen wir im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen.

Gepäcktransportgarantie Donauradweg Schärding/Passau – Wien:

Wir garantieren für alle Direktbucher den Gepäcktransport zur gebuchten Unterkunft auf der Strecke von Schärding/Passau nach Wien bis 15.00 Uhr. Bei Verspätung wird ein Betrag von € 20,– pro Reisegruppe rückvergütet sofern Austria Radreisen bis spätestens Reiseende hierüber informiert wird.

3. Rücktritt von der Reise bzw. Umbuchung

Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, muss umgehend eine schriftliche Stornierung bei uns eingehen. Wir berechnen folgende Stornokosten:

  • bis zum 28. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtreisepreises pro Person
  • vom 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtreisepreises pro Person
  • vom 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtreisepreises pro Person
  • vom 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtreisepreises pro Person
  • ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt: 90 % des Gesamtreisepreises pro Person

Bei Reiseabbruch besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Als Reisebeginn zählt der Anreisetag. Bei Umbuchungen (Änderung bezügl. Reisedatum/Kategorie/Zimmerart/Verpflegung) bis zum 28. Tag vor Reisebeginn verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 55,– pro Buchung. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den angeführten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Nicht-Originaltouren gelten teilweise gesonderte Stornokosten bzw. Umbuchungsgebühren. Gerne informieren wir Sie über die Konditionen zu Ihrer gewünschten Radtour.

4. Änderungen des Reisepreises

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig und nicht vorhersehbar sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 2 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten wie zB Erhöhung der Treibstoffkosten oder auch Erhöhung der Ein- und Ausschiffungsgebühren in Häfen. Der Veranstalter kann den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a. Bei einer auf den Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann vom Reisenden der Erhöhungsbetrag verlangt werden. b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Kabinenplatz kann vom Reisenden verlangt werden. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin, über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 8 % des Gesamtreisepreises übersteigen, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. In diesem Fall erstatten wir bereits an uns geleistete Zahlungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen vorbehaltlich freier Hotelkapazitäten sind. Sollte eine Unterkunft in der gebuchten Kategorie nicht verfügbar sein und es muss eine höhere oder niedrigere Kategorie gebucht werden, erlauben wir uns einen entsprechenden Zuschlag zu verrechnen bzw. Abschlag zu gewähren.

5. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes, für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen u. ä.) und eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung. Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen aus Gründen undurchführbar sein, die wir nicht beeinflussen können (zB Renovierungen, Sperren, Umbauten usw.), können wir nicht verantwortlich gemacht werden. Sie nehmen an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Auch ist jeder Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Es gelten die Beförderungsbedingungen der in Anspruch genommenen Transportunternehmen. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks während des Gepäcktransportes haften wir nur, wenn diese schuldhaft von unseren gesetzlichen Vertretern, Stellvertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und uns sofort nach Auftreten gemeldet werden. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließen wir generell aus. Für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen, haftet der Hotelier.

Der Transport von Fahrrädern der Reisenden ist – sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten – nur auf deren Risiko möglich. Die Fixiereinstellungen am Hänger sind auf Fahrräder des Reiseveranstalters abgestimmt, sodass bei fremden Räder leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden vorkommen können. Für während des Transports entstandene leichte Schäden kann daher nicht gehaftet werden.

Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit wir allein wegen Verschulden eines von uns ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich sind. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet. Jeder Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Wenn eine Reise aus Gründen abgesagt werden muss, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks u. ä.) bzw. bei Schiffstouren bei extremem Hoch- und Niedrigwasser oder Motorschaden, erfolgt eine Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wir behalten uns vor, eine Reise bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn nicht die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. In diesem Fall informieren wir Sie sofort und erstatten geleistete Zahlungen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, bitten wir Sie, diese unverzüglich dem örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen) oder uns zur Kenntnis zu bringen. Darüber hinaus ist Voraussetzung für das Bestehen eventueller Ansprüche uns gegenüber, dass sie spätestens einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; Änderungen der Leistungen und Preise sowie die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vorbehalten. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

6. Bitte bedenken Sie:

Radwandern ist eine Reiseform, die von Ihnen mehr Mitwirkung verlangt als eine herkömmliche Pauschalreise. Unsere Reisen kann jeder gesunde Mensch bewältigen, jedoch können nur Sie selbst oder Ihr Arzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Diese Reise ist für Personen mit Mobilitätseinschränkung nicht geeignet. Sie müssen bei Radreisen radfahren können und Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe beherrschen. Sie sind grundsätzlich selbst verantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen.

 

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Austria Radreisen GmbH, Joseph-Haydn-Straße 8, A-4780 Schärding trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Austria Radreisen GmbH, Joseph-Haydn-Straße 8, A-4780 Schärding über die gesetzliche vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ ihrer Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Austria Radreisen GmbH, Joseph-Haydn-Str. 8, A-4780 Schärding hat eine Insolvenzabsicherung mit Firma EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG Wien abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjleststraße 4, A-1220 Wien, Tel.: 0043/1/3172500, Fax: 0043/1/3199367) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Austria Radreisen GmbH, Joseph-Haydn-Str. 8, A-4780 Schärding verweigert werden.