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Warum eine Reiseversicherung sinnvoll ist

Ein Radurlaub soll vor allem eines sein: entspannt, erlebnisreich und sorgenfrei. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Dann wissen Sie, dass Sie im Notfall abgesichert sind. Bei einer kurzfristigen Stornierung aufgrund von Krankheit bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Und ein umfassender Schutz vor Ort steht zur Verfügung - medizinische Hilfe, Rücktransport oder Gepäckverlust.

Denken Sie daher bei jeder Buchung auch an den passenden Versicherungsschutz.

Radreisen Frankreich Provence

Sicherheit für Ihre Reise

Bitte beachten Sie bei der Buchung der Versicherung folgende Hinweise.

Versicherungsabschluss: Die Reise-Rücktrittversicherung kann bis 30 Tage vor Reiseantritt jederzeit abgeschlossen werden. Ab 30 Tage vor Reiseantritt muss die Versicherung bis zum 3. Werktag (Mo.-Sa.) nach Reisebuchung abgeschlossen werden; in den übrigen Versicherungen muss der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgen.

Last-Minute Versicherungen gelten nur für Reisebuchungen, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reisebeginn getätigt werden und müssen bis zum 3. Werktag (Mo.-Sa.) nach der Reisebuchung 
abgeschlossen werden.

Selbstbehalt: In der Reise-Rücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung beträgt der Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen 20 % des erstattungsfähigen Schadens.

Versicherungsdauer: Bitte lesen Sie bei Abschluss genau den Beginn der Versicherung durch wie auch die Konditionen bei Grenzübertritt.

Wir geben lediglich Empfehlungen ab, für den Abschluss der Versicherung sollten Sie sich vorab gut informieren. Dies sind lediglich Hinweise unsererseits, der Abschluss erfolgt dann zu den Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Informieren Sie sich sorgfältig über die Konditionen.

 

 

Es gibt eine Vielzahl an Versicherungsangeboten - hier unsere Empfehlung.

Reiseschutz Gold

Europa, bis 45 Tage

 

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reise-Krankenversicherung 48 *
  • Notfall-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reise-Unfallversicherung

 

*Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Versicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.

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