Allgemeine Reisebedingungen und Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden

Sonderregelung wegen Covid-19: Teilnahme nur für vollständig Geimpfte oder Genesene 2022 wird es eine Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Radreisen sein, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind (mit entsprechenden Nachweisen). Ohne diese Nachweise, die Sie jederzeit mit sich führen sollten, können wir eine reibungslose Durchführung und Abwicklung unserer Reiseprogramme vor Ort nicht garantieren. In vielen Regionen gilt inzwischen die 2G-Regel als Voraussetzung für den Zutritt zu Restaurants, Sehenswürdigkeiten, teilweise sogar zu Hotels oder für die Einreise. Diese Regel gilt  selbstverständlich auch für unser Reiseleiter-Team.

1. Anmeldung
Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise bestätigen. Sollte der Inhalt der Rechnung von Ihrer Anmeldung abweichen,  können Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme zurücktreten. Sonst kommt die Buchung in der bestätigten Form zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für die Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

2. Anzahlung/Restzahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises (max. 260,- €) pro Person fällig. Bitte überweisen Sie den Anzahlungsbetrag auf unser  Konto bei der Sparkasse Aachen: IBAN DE27 390 500 000 000 301 283, SWIFT/BIC: AACSDE33. Vier  Wochen vor Reiseantritt ist die Restzahlung des Rechnungsbetrags fällig.

3. Leistungen und Preise
Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind in den Beschreibungen der Reise erläutert. Leistungen der Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden. Die Preise  elten nur für Reisen, die von Januar 2022 bis Februar 2023 stattfinden. Liegen zwischen dem Eingang  nserer Reisebestätigung bei Ihnen und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns eine Erhöhung des Reisepreises bis zu 5 % vor, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die  reise der Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Einreise-, Hafen- oder  lughafengebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen  ingetreten sind. Über eine solche Preiserhöhung werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unzulässig. Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr  ls 5 % können Sie kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens  leichwertigen Reise aus unserem Programm verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der  Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Wir sind berechtigt, den Inhalt des Reisevertrags  aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und  von uns herbeigeführt werden, jedoch nur insoweit als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich  sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere kann die Belegung zusätzlicher Zimmer in einem anderen Hause oder die Unterbringung einer Gruppe in einem anderen, nach
Möglichkeit vergleichbaren Hause, notwendig werden.

4. Rücktritt der Reise
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir Ihnen pro Person pauschal eine  Entschädigung, die sich wie folgt staffelt:

Alle europäischen Radreisen:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%,
59 bis 28 Tage vor Reiseantritt 30%,
27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 50%,
13 bis 6 Tage vor Reiseantritt 60%,
5 Tage oder kürzer 80% vom Reisepreis,
bei Nichtantritt 95% vom Reisepreis.

Für Sondergruppen gelten gesonderte Stornobedingungen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale. Gegen das Kostenrisiko im Rücktrittsfall können Sie sich durch Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen. Diese ist im Reisepreis nicht enthalten. Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen ein Informationsblatt der Versicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten.

5. Pass-, Visumserfordernisse, Gesundheitsbestimmungen
Für die für Grenzübergänge erforderlichen Papiere wie Pass oder Visum sind Sie selbst verantwortlich. Vor Vertragsschluss werden wir oder das in unserem Auftrag tätige Reisebüro Sie über notwendige Formalitäten und Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente informieren. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.

6. Mindestteilnehmerzahl
Für die Durchführung der geführten Touren ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Für die Durchführung der individuellen Touren ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen erforderlich. Im Fall, dass diese Zahl nicht erreicht wird, kann WEINRADEL bis 4 Wochen vor Reiseantritt den Rücktritt erklären. Der angezahlte Reisepreis wird nach unverzüglicher Inkenntnissetzung des Kunden zurückerstattet, jedoch unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche seitens des Kunden.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt im Land des Reiseziels erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung
WEINRADEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des WEINRADEL-Katalogs sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die Teilnehmer nehmen an den Reisen per Fahrrad auf eigene Gefahr teil und sind für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie für Schäden, die sie sich selbst oder anderen zufügen, selbst verantwortlich. Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit WEINRADEL für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch WEINRADEL gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Für Schäden infolge Verlusts oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks oder Ihrer
eigenen Räder während der Reise bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Gegen alle anderen Risiken (z. B. Diebstahl) schützt in der Regel eine Reisegepäckversicherung, deren Abschluss wir Ihnen empfehlen.

9. Reklamation
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung unserer Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zu Reklamationen haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Reiseleiter oder bei WEINRADEL tun. Die Reiseleiter sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.

10. Insolvenzschutz
Wir haben gemäß § 651k Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die infolgedessen für die Rückreise entstehen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG.

11. Gültigkeit der Katalogangaben
Der Druck des Katalogs erfolgt im Oktober 2021. Naturgemäß kann der Katalog nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Termine und Preise anführen. Diesbezügliche Änderungen vor Vertragsabschluss sind daher möglich und bleiben vorbehalten.

12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur
Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Leistungs- und Erfüllungsort ist Aachen.

Veranstalter
WEINRADEL – Gesellschaft für Kultur- und Erlebnisreisen mbH
Weststraße 7
52074 Aachen
Fon: +49 (0) 241 – 87 62 62
Fax: +49 (0) 241 – 87 53 07
info@weinradel.de
www.weinradel.de

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Artikel 1)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für  Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen WeinRadel Gesellschaft für Kultur u. Erlebnisreisen Reisen mbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen WeinRadel Gesellschaft für Kultur u. Erlebnisreisen mbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

  • Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro  in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der  Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht (Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der  Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die WeinRadel Gesellschaft für Kultur u. Erlebnisreisen mbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherungs AG  Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der WeinRadel Gesellschaft für Kultur u. Erlebnisreisen mbH verweigert werden